Betriebsruhe von Montag, 04. November bis einschl. Mittwoch, 20. Dezember.
Die Entrichtung der Kurtaxe erfolgt normalerweise bei der Anmeldung in Ihrer Unterkunft. Sie wird für jeden Tag Ihres Aufenthaltes berechnet, inklusive des An- und Abreisetages. Diese Gebühr ist unabhängig von der Nutzung bestimmter Einrichtungen oder Dienstleistungen, da sie generell zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur beiträgt.
Die Höhe der Kurtaxe variiert je nach Alter der Person und dem spezifischen Kurbezirk innerhalb von Aschau im Chiemgau.
Kurzbezirk I:
Umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Aschau i.Chiemgau, außer die in Kurbezirk II und III aufgeführten Gemeindeteile.
Kurzbezirk II:
Aschach, Attich, Außerkoy, Außerwald, Berg, Einfang, Göttersberg, Grattenbach, Grenzhub, Hainbach, Huben, Innerwald, Sachrang, Schoßrinn, Schwarzenstein, Seehaus, Spöck, Stein und Weiher.
Kurbezirk III:
Bergseite Ost (Aschau i.Chiemgau), Bergseite Ost (Gemeindeteil Sachrang), Bergseite West (Aschau i.Chiemgau), Bergseite West (Gemeindeteil Sachrang), Hintergschwendt, Mitterleiten, Reichenau, Ried, Schweibern, Staffelstein und Vordergschwendt.
Die Nichtzahlung der Kurtaxe kann ernsthafte Folgen haben. Neben möglichen Bußgeldern kann dies auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Kurtaxe ist gesetzlich vorgeschrieben, und ihre Entrichtung ist Teil der Verantwortung eines jeden Gastes. Es ist daher wichtig, sich dieser Verpflichtung bewusst zu sein und sie in die Reiseplanung einzubeziehen.
Üblicherweise gibt es Ausnahmen von der Kurtaxe für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören oft Kinder bis zu einem gewissen Alter, Menschen mit bestimmten Behinderungen, Einheimische und Personen die einen Ort im beruflichen Kontext besuchen. Die genauen Befreiungsregelungen variieren von Ort zu Ort, basierend auf lokalen Vorschriften und Richtlinien. Genaue Informationen sind in der Regel auf der Website der Gemeinde in der Sie Urlaub machen zu finden.
Die Einnahmen aus der Kurtaxe fließen in die Finanzierung und Aufrechterhaltung von touristischen Einrichtungen und Dienstleistungen. Dazu zählen die Pflege und Instandhaltung von Wanderwegen, Stränden, Parkanlagen, sowie die Organisation von kulturellen Veranstaltungen. Ebenfalls können dadurch Informationszentren und öffentliche Verkehrsmittel subventioniert werden, die für die Besucher von großem Nutzen sind.