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Infos zur Kurtaxe für deinen Urlaub am und um den Chiemsee

Was versteht man unter einer Kurtaxe?

Die Kurtaxe ist eine lokale Abgabe, die in touristischen Gebieten von Übernachtungsgästen erhoben wird. Ihr primärer Zweck ist es, die durch den Tourismus entstehenden Kosten abzudecken und die touristische Infrastruktur zu unterstützen. Diese Gebühr trägt direkt zur Verbesserung und Pflege von Einrichtungen bei, die für einen angenehmen Aufenthalt der Gäste entscheidend sind.

Wann muss ich Kurtaxe zahlen?

Die Entrichtung der Kurtaxe erfolgt normalerweise bei der Anmeldung in Ihrer Unterkunft. Sie wird für jeden Tag Ihres Aufenthaltes berechnet, inklusive des An- und Abreisetages. Diese Gebühr ist unabhängig von der Nutzung bestimmter Einrichtungen oder Dienstleistungen, da sie generell zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur beiträgt.

Wie viel kostet eine Kurtaxe und wie teuer ist sie am Chiemsee und an unserem Standort in Aschau?

Die Höhe der Kurtaxe variiert je nach Alter der Person und dem spezifischen Kurbezirk innerhalb von Aschau im Chiemgau. 

  • Für Personen ab dem 16. Lebensjahr beträgt die Kurtaxe zwischen 1,15 € und 1,50 € pro Aufenthaltstag, je nachdem, in welchem Kurbezirk man sich befindet. 
  • Für Personen vom 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres liegt die Kurtaxe zwischen 1,00 € und 1,30 € pro Aufenthaltstag. 
  • Zusätzlich wird ein privater Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von 0,25 € pro Übernachtung und Gast erhoben​

In welche Kurzbezirke ist Aschau aufgeteilt?

Kurzbezirk I:

Umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Aschau i.Chiemgau, außer die in Kurbezirk II und III aufgeführten Gemeindeteile.


Kurzbezirk II:

Aschach, Attich, Außerkoy, Außerwald, Berg, Einfang, Göttersberg, Grattenbach, Grenzhub, Hainbach, Huben, Innerwald, Sachrang, Schoßrinn, Schwarzenstein, Seehaus, Spöck, Stein und Weiher.


Kurbezirk III:

Bergseite Ost (Aschau i.Chiemgau), Bergseite Ost (Gemeindeteil Sachrang), Bergseite West (Aschau i.Chiemgau), Bergseite West (Gemeindeteil Sachrang), Hintergschwendt, Mitterleiten, Reichenau, Ried, Schweibern, Staffelstein und Vordergschwendt.

Was passiert, wenn man die Kurtaxe nicht bezahlt?

Die Nichtzahlung der Kurtaxe kann ernsthafte Folgen haben. Neben möglichen Bußgeldern kann dies auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Kurtaxe ist gesetzlich vorgeschrieben, und ihre Entrichtung ist Teil der Verantwortung eines jeden Gastes. Es ist daher wichtig, sich dieser Verpflichtung bewusst zu sein und sie in die Reiseplanung einzubeziehen.

Wer ist von der Kurtaxe befreit?

Üblicherweise gibt es Ausnahmen von der Kurtaxe für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören oft Kinder bis zu einem gewissen Alter, Menschen mit bestimmten Behinderungen, Einheimische und Personen die einen Ort im beruflichen Kontext besuchen. Die genauen Befreiungsregelungen variieren von Ort zu Ort, basierend auf lokalen Vorschriften und Richtlinien. Genaue Informationen sind in der Regel auf der Website der Gemeinde in der Sie Urlaub machen zu finden.

Wofür wird die Kurtaxe eingesetzt?

Die Einnahmen aus der Kurtaxe fließen in die Finanzierung und Aufrechterhaltung von touristischen Einrichtungen und Dienstleistungen. Dazu zählen die Pflege und Instandhaltung von Wanderwegen, Stränden, Parkanlagen, sowie die Organisation von kulturellen Veranstaltungen. Ebenfalls können dadurch Informationszentren und öffentliche Verkehrsmittel subventioniert werden, die für die Besucher von großem Nutzen sind.